WDR-Gesetz beschädigt die Gattung Hörfunk nachhaltig und trifft den werbenden Mittelstand in NRW

Mit der heute im nordrhein-westfälischen Landtag ratifizierten Novellierung des WDR-Gesetzes hat das Parlament die stufenweise Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 90 auf 60 Minuten im Hauruckverfahren beschlossen. OWM Geschäftsführer Joachim Schütz kritisiert diesen Alleingang Nordrhein-Westfalens scharf: „Sowohl nationale Unternehmen wie auch der regionale Mittelstand nutzen die Gattung Radio gleichermaßen für ihre Markenkommunikation. Mit der heute beschlossenen schrittweisen Reduzierung der verfügbaren Werbezeit schädigt die NRW-Landesregierung alle werbenden Unternehmen im bevölkerungsreichstem Bundesland.“

 

Doch die Entscheidung schadet nicht nur den werbenden Unternehmen auf nationaler wie auf regionaler Ebene, sondern schwächt auch die Gattung Hörfunk insgesamt. Die OWM hat bereits 2012 in ihrer Hörfunkstudie nachgewiesen, dass frei werdende Werbegelder bei einer Reduzierung nicht in Richtung Privatradio sondern zugunsten anderer Werbemöglichkeiten aus dem Hörfunk abfließen würden. Diese Gelder kommen insbesondere den digitalen Werbeformen zugute. Dazu Schütz: „Radio bleibt nur dann als relevantes Werbemedium zukunftsfähig, wenn die Kampagnen ein Mindestmaß an Reichweite erzielen. Aber die Gattung Radio steht schon jetzt unter Druck. Wenn Radio als Werbemedium bei Kunden und Agenturen weiter Relevanz verliert, stellt diese Entscheidung mittelfristig auch für die privaten Radioanbieter eine Existenzbedrohung dar“, so Schütz weiter.