Werbungtreibende Wirtschaft für Abschaffung der zeitlichen Werbebeschränkungen im Privat-TV

OWM begrüßt Bundesratsbeschluß

Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM), die Vertretung der werbungtreibenden Wirtschaft, begrüßt die Ent-scheidung des Bundesrates vom 01. März in Berlin, die eine Ab-schaffung der zeitlichen Werbebeschränkungen im Privat-TV vorsieht. Das Gebot der Blockwerbung, der 20-Minuten-Abstand zwischen Werbeblöcken in Spiel- und Fernsehfilmen und die Höchst-dauer von 12 Minuten pro Stunde für Werbung und Teleshopping sollen nach Beschluß der Länderkammer entfallen. Inhaltliche Werbebestimmungen dagegen, insbesondere das Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion im Programm und das Verbot von Schleichwerbung, sollen nach wie vor gelten.

 

Die OWM hält diese Entscheidung für zukunftsweisend, auch im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Revision über die EU-Fernsehrichtlinie. „Endlich wird auch in der Politik nachvoll-zogen, daß die rein quantitativen Werbebeschränkungen im TV kontraproduktiv sind. Es wird nun in Zukunft darauf ankommen, daß die privaten Fernsehsender ihre Werbung flexibler plazieren können, was zuallererst im Interesse des Zuschauers liegt, zweitens aber auch im Interesse der Werbungtreibenden, deren Botschaften so mit mehr Sympathie aufgenommen werden können,“ so Wolfgang Hainer von der OWM in Wiesbaden.

 

Die OWM hält auch die Beibehaltung der qualitativen Werbebe-stimmungen für richtig, insbesondere das Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion in klassischen Werbeträgern, wird doch hierdurch die Selbst-ver-antwortung der Medien wie auch der Werbungtreibenden gestützt.

 

„Wenn wir nun noch, wie ich in der Anhörung des Hauptausschusses des Hessischen Landtages am 06. März in Wiesbaden gefordert habe, mehr Markt auch im öffentlich-rechtlichen Werbefernsehen durchsetzen können, insbesondere den Wegfall der unsäglichen 20 Uhr Grenze, sind wir im Hinblick auf eine notwendige nächste Novelle auch des deutschen Rundfunkstaatsvertrags einen großen Schritt weiter“, so Wolfgang Hainer abschließend.

 

Rückfragen:

 

Stephanie Scharpenack,

Wolfgang Hainer

0611/5867-0