Klare Absage an eine Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen-Rundfunk

Der gestern veröffentlichte 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt eine Absenkung des Rundfunkbeitrags ab dem kommenden Jahr. Damit erteilt die KEF allen regelmäßig wiederkehrenden Rufen nach einer Reduzierung oder Abschaffung der Werbemöglichkeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine klare Absage. Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) begrüßt diese Haltung.

OMW-Vorsitzende Tina Beuchler: „Die aktuelle Empfehlung zeigt, dass die KEF die gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Werbung ebenso wie ihren Beitrag zu Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks respektiert und anerkennt.“

Die OWM hat in Vergangenheit bereits wiederholt auf mit der Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbundene verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen. So würde eine Abschaffung nicht nur einen Eingriff in die Freiheit der Werbung darstellen und den Unternehmen den Zugang zu einem wichtigen Teilwerbemarkt verwehren, sondern auch zu einem Monopol der Privatsender führen und damit den Wettbewerb im Rundfunkmarkt behindern.

Nicht zuletzt zeigt die Entscheidung Verantwortung für den Geldbeutel der Gebührenzahler, denen insbesondere mit Blick auf die ab 2021 erforderliche deutliche Erhöhung weitere Belastungen durch ein Werbeverbot nicht zuzumuten sind.