Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM), die Vertretung der werbungtreibenden Wirtschaft, teilt zur Vorlage des 12. Berichtes der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit, daß ein Wegfall von Werbung und Sponsoring in ARD und ZDF keineswegs nur die mögliche Konsequenz einer zusätzlichen Gebührenerhöhung von über DM 3,-- hätte. Weitaus gravierender als die zusätzliche und sicherlich kaum tragbare Belastung für die Gebührenzahler wären die Nachteile für die werbungtreibende Wirtschaft, die nach wie vor die Erhaltung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Aufhebung der 20.00-Uhr-Grenze fordert:
„Wir sehen uns schon heute in der Primetime nach 20.00 Uhr einem engen Oligopol der privaten TV-Vermarkter gegenüber, dies mit den entsprechenden Wirkungen auf die Einschaltpreise. Nach 20.00 Uhr werden fast 45 % aller Zuschauer durch Werbung nicht mehr erreicht, was zu negativen ökonomischen wie zielgruppenspezifischen Konsequenzen führt. Ein totales Verbot von Werbung und Sponsoring, auch vor 20.00 Uhr also, würde den Wettbewerb noch zusätzlich gravierend einschränken und stößt auf den entschiedenen Widerstand der werbungtreibenden Wirtschaft“, so Wolfgang Hainer von der OWM in Wiesbaden.
Grundsätzlich tritt die OWM für den Zugang der Werbung zu allen Medien ein und wendet sich daher gegen quantitative Regulierungen in allen elektronischen Medien. „Die rein kameralistische Betrachtungsweise, wonach allein der Wegfall von Sponsoring in ARD und ZDF eine Gebührenerhöhung von DM 0,18 erfordert, verkennt die grundlegenden Interessen der Wirtschaft; Aufgabe der gestaltenden Politik ist es nun, diese Interessen im Sinne von Wachstum und Beschäftigung in die Betrachtungsweise mit einzubeziehen“, so Hainer weiter.
Die OWM weist darauf hin, daß das von ihr vorgelegte „Wiesbadener Modell“ den Rahmen einer künftigen Rundfunkordnung auf der Basis einer quantitativen Begrenzung der Werbeeinnahmen am gesamten Etat von ARD und ZDF bei Absicherung der privaten Rundfunkveranstalter darstellt. Die OWM betont erneut, daß die Wirtschaft Verbote von Werbung und Sponsoring und quantitative Regulierungen ablehnt und für Deregulierung und freiere Märkte eintritt: „Unser ‚Wiesbadener Modell‘ könnte sogar zu Gebührenkonstanz führen – und dies wäre im Interesse der Wirtschaft und der Zuschauer“, so Hainer abschließend.
Rückfragen: Wolfgang Hainer
Tel: 0611/5867-0