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Schwarzer Tag für die Freiheit der Kommunikation

P R E S S E M I T T E I L U N G

 

EuGH-Urteil zur deutschen Klage gegen die EU-Tabakrichtlinie

 

Wiesbaden, 12. Dezember 2006. Heute hat der EuGH die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Tabakrichtlinie abgewiesen. Dieses Urteil ignoriert die im Europäischen Vertrag festgelegte nationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Rechtsregelungen im Gesundheitsbereich und ist aus Sicht von Markenverband und der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) ein Schlag gegen das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit.

 

Hierzu Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes: „Die Entscheidung des EuGH ist völlig unverständlich und führt zu einem beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden. Zahlreiche Arbeitsplätze, speziell in der Medien- und Agenturbranche, sind durch dieses Urteil gefährdet. Zudem ist zu befürchten, dass das Urteil der „Auftakt“ zu weiteren Werbeverboten ist“.

 

Margret Buhse, Vorsitzende der OWM: „Das Urteil entmündigt den Konsumenten. Werbeverbote sind der falsche Weg, um Missbrauch zu verhindern. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass nicht Werbung, sondern soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen verantwortlich für den Konsum von Tabakwaren sind.“

 

Die Tabakrichtlinie der EU verbietet Werbung für Tabakwaren in Print, Online-Diensten und bei medial grenzüberschreitenden Großveranstaltungen. Schon am 9. November 2006 hatte der Deutsche Bundestag vor der jetzt gefallenen Entscheidung des EuGH beschlossen, die EU-Tabakrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

 

Der Markenverband und die OWM werden auch künftig ihren Kampf gegen Werbeverbote und für den Erhalt von Meinungs- und Informationsfreiheit fortsetzen.

 

Rückfragen:

 

Horst Prießnitz

Hauptgeschäftsführer Markenverband

Tel.: 0611-5867-10

 

Joachim Schütz

Geschäftsführer OWM

Tel.: 0611-5867-21

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Christina Schmid-Preissler

Tel.: 0611-5867-36

Fax: 0611-5867-27

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