EU-Parlament entschärft Health-Claims-Verordnung:
• Klares Nein zur Einführung von „Nährwertprofilen“
• Kein Verbot impliziter gesundheitsbezogener Angaben
• Statt bürokratischem Zulassungsverfahren vereinfachtes Notifzierungsverfahren
Wiesbaden, 26. Mai 2005: Das Europäische Parlament ist in der ersten Lesung zur EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben („Health-Claims-Verordnung“) in weiten Teilen den Empfehlungen des federführenden Umweltausschusses gefolgt und hat den Kommissionsentwurf entschärft:
Das Plenum hat sich mehrheitlich gegen die Einführung sogenannter „Nährwertprofile“ ausgesprochen und so einer stigmatisierenden Einteilung in „gute“ und „schlechte“ Lebensmittel eine klare Absage erteilt. Der Kommissionsentwurf sah ursprünglich ein Verbot von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben vor, wenn das beworbene Lebensmittel ein „ungünstiges“ „Nährwertprofil“ aufweist bzw. ein willkürlich festgelegter Fett-, Zucker- oder Salzgehalt bei dem zu bewerbenden Produkt überschritten wird.
Mit der Absage an die Einführung von Nährwertprofilen hat sich das EU-Parlament der Auffassung der OWM sowie anderer betroffener Verbände der Werbe- und Lebensmittelwirtschaft angeschlossen, die nachdrücklich darauf hingewiesen haben, dass Nährwertprofile nicht geeignet sind, um falsches Ernährungsverhalten in der Bevölkerung zu vermeiden. Das Konzept der Einteilung von Lebensmitteln in Produkte mit einem „guten“ oder einem „schlechten“ Nährwertprofil widerspricht dem Gedanken einer ausgewogenen Ernährung. Prinzipiell gibt es keine „guten“ oder „schlechten“ Lebensmittel. Ausschlaggebend ist vielmehr das Verhältnis, in dem einzelne Lebensmittel konsumiert werden bzw. eine insgesamt „gute“ oder „schlechte“ Ernährungsweise.
Gescheitert ist die Kommission auch mit ihrem geplanten Verbot von sogenannten impliziten, gesundheitsbezogenen Angaben, die sich auf allgemeine, nicht spezifische Wirkungen von Nährstoffen oder Lebensmitteln für die Gesundheit, das Wohlbefinden oder die „normalen Körperfunktionen“ beziehen bzw. auf psychische oder verhaltensorientierte Wirkungen eines Lebensmittels. Dies hätte völlig ungerechtfertigt das Aus für zahlreiche zutreffende und vertraute gesundheitsbezogene Werbebotschaften bedeutet, wie beispielsweise „stärkt die Abwehrkräfte“. Das EU-Parlament ist auch hier der Ansicht der Vertreter der Werbe- und Lebensmittelwirtschaft gefolgt, die darauf hingewiesen haben, dass jede zutreffende und wissenschaftlich substantiierte gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich zulässig sein muss, damit der Verbraucher auch künftig eine informierte Entscheidung treffen kann. Allerdings hat das EU-Parlament gleichzeitig für die Aufnahme eines Verbots von gesundheitsbezogenen Angaben votiert, wenn sie sich ausschließlich an Kinder richten. Solche Angaben werden jedoch ohnehin kaum in der Werbung verwendet.
Ebenfalls abgelehnt hat das EU-Parlament die Schaffung eines höchst bürokratischen Zulassungsverfahrens für die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben in der Werbung. Stattdessen hat die Mehrheit der EU-Abgeordneten für ein Notifizierungsverfahren plädiert. Dieses gewährleistet die Eingriffsmöglichkeit der zuständigen Behörden und erspart den Unternehmen in jedem Einzelfall ein langwieriges und kostenintensives Zulassungsverfahren durchführen lassen müssen. Anfang Juni 2005 wird sich der EU-Gesundheitsministerrat mit dem Verordnungsentwurf befassen. Die OWM hofft, dass sich die Mehrheit der Vertreter der Mitgliedsstaaten dem Votum des EU-Parlaments und damit einer Entschärfung anschließt.
Für Rückfragen:
ORGANISATION WERBUNGTREIBENDE
IM MARKENVERBAND (OWM)
Carolin Zapf
Schöne Aussicht 59
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611-5867-24
Email: c.zapf@markenverband.de