Aus für regionale TV-Werbung

Nach einem Urteil des OLG München 2014 war es den nationalen TV-Sendern erlaubt, Werbung regional aussteuern zu dürfen. 2015 haben sich die Bundesländer überraschend entschieden, regionale Werbung im bundesweiten TV doch zu verbieten und dies im 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festzuhalten. Damit bleibt es den einzelnen Ländern überlassen, zu entscheiden, ob sie regionale Werbung zulassen. In den Augen der OWM schränkt das Verbot die grundgesetzlich verankerte Freiheit der Kommunikation und damit der Werbung ein. Insbesondere für mittelständische und regional aktive Unternehmen hat das Verbot fatale Auswirkungen und führt dazu, dass bestimmte Kundengruppen nicht mehr erreicht werden können.