20. KEF-Bericht: Klare Absage an eine Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der im April 2016 veröffentlichte 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt eine Absenkung des Rundfunkbeitrags ab dem kommenden Jahr. Damit erteilt die KEF allen regelmäßig wiederkehrenden Rufen nach einer Reduzierung oder Abschaffung der Werbemöglichkeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine klare Absage.

Die OWM setzt sich kontinuierlich für den Erhalt der Werbemöglichkeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein und weist wiederholt auf verfassungsrechtliche Bedenken einer möglichen Abschaffung hin. Diese würde nicht nur einen Eingriff in die Freiheit der Werbung darstellen und den Unternehmen den Zugang zu einem wichtigen Teilwerbemarkt verwehren, sondern auch zu einem Monopol der Privatsender führen und damit den Wettbewerb im Rundfunkmarkt behindern. Auch mit Blick auf die ab 2021 notwendige deutliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist eine Abschaffung oder Reduzierung der Werbemöglichkeiten dem Gebührenzahler nicht zuzumuten.