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Compliance Regeln
Kartellrechtliche Leitlinien für die Mitarbeit in der OWM
(Stand 27. August 2020)
Einführung Die Arbeit der OWM lebt von dem engagierten Zusammenwirken ihrer Mitglieder für gemeinsame Ziele. Ohne diese Mitarbeit wäre eine erfolgreiche Verbandsarbeit nicht möglich. Doch insbesondere wo Unternehmen mit ihren Produkten im Wettbewerb zu einander stehen, setzt das Kartellrecht der Zusammenarbeit Grenzen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Verstöße gegen das Kartellrecht können zu erheblichen Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen gegen den Verband und seine Mitgliedsunternehmen sowie gegen die in leitender Funktion im Verband und in den Mitgliedsunternehmen tätigen Personen führen. Kartellrechtswidriges Verhalten widerspricht darüber hinaus dem Verständnis der OWM und ihrer Mitglieder von einem freien und fairen Leistungswettbewerb. Ziel dieser Leitlinien ist es deshalb, die kartellrechtlichen Grenzen und Spielräume für die Zusammenarbeit insbesondere von Wettbewerbern in den Gremien der OWM darzustellen.
Die nachfolgende Darstellung kann naturgemäß nicht jeden Einzelfall erfassen. Im Vorstand der OWM und innerhalb von Markenverband/OWM wurde daher jeweils die Funktion eines Compliance Officers geschaffen. Diese stehen Ihnen bei allen Zweifelsfragen als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung:
Compliance Officer Vorstand OWM: Marcus Macioszek
Compliance Officer Markenverband/OWM: Dr. Andreas Gayk, Markenverband e.V.
Alle Mitglieder von Gremien und Arbeitsgruppen der OWM sind aufgerufen, den Compliance Officer der OWM Bedenken hinsichtlich bestimmter Verhaltensweisen oder erkannte Verstöße gegen die in diesen Leitlinien dargelegten Verbote unmittelbar anzuzeigen.
Compliance Regeln
Kartellrechtliche Leitlinien für die Mitarbeit in der OWM
(Stand 27. August 2020)
Einführung
Die Arbeit der OWM lebt von dem engagierten Zusammenwirken ihrer Mitglieder für gemeinsame Ziele. Ohne diese Mitarbeit wäre eine erfolgreiche Verbandsarbeit nicht möglich.
Doch insbesondere wo Unternehmen mit ihren Produkten im Wettbewerb zu einander stehen, setzt das Kartellrecht der Zusammenarbeit Grenzen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Verstöße gegen das Kartellrecht können zu erheblichen Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen gegen den Verband und seine Mitgliedsunternehmen sowie gegen die in leitender Funktion im Verband und in den Mitgliedsunternehmen tätigen Personen führen.
Kartellrechtswidriges Verhalten widerspricht darüber hinaus dem Verständnis der OWM und ihrer Mitglieder von einem freien und fairen Leistungswettbewerb.
Ziel dieser Leitlinien ist es deshalb, die kartellrechtlichen Grenzen und Spielräume für die Zusammenarbeit insbesondere von Wettbewerbern in den Gremien der OWM darzustellen.
Die nachfolgende Darstellung kann naturgemäß nicht jeden Einzelfall erfassen. Im Vorstand der OWM und innerhalb von Markenverband/OWM wurde daher jeweils die Funktion eines Compliance Officers geschaffen. Diese stehen Ihnen bei allen Zweifelsfragen als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung:
Compliance Officer Vorstand OWM:
Marcus Macioszek
Compliance Officer Markenverband/OWM:
Dr. Andreas Gayk, Markenverband e.V.
Alle Mitglieder von Gremien und Arbeitsgruppen der OWM sind aufgerufen, den Compliance Officer der OWM Bedenken hinsichtlich bestimmter Verhaltensweisen oder erkannte Verstöße gegen die in diesen Leitlinien dargelegten Verbote unmittelbar anzuzeigen.
Kartellrechtliche Leitlinien Mitarbeit OWM - Stand 27. August 2020