Abschaffung der 20-Uhr-Werbegrenze im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Darüber hinaus fordert die OWM eine Öffnung der 20-Uhr-Werbegrenze im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Beschränkung führt dazu, dass die Werbung treibende Wirtschaft in Deutschland über 45% aller Zuschauer in der Prime time nicht erreichen kann, vor allem spezielle Zielgruppen im Umfeld qualitativ hochwertiger Programme. Die Ausweitung der Werbung bei ARD und ZDF nach 20.00 Uhr könnte darüber hinaus ein mögliches Korrektiv in einem stark von Konzentration geprägten Fernsehmarkt darstellen und Wettbewerb schaffen.
Wir haben hierzu das Wiesbadener Modell entwickelt, das eine monetäre Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Werbung vorsieht, als auch weitere mögliche Optionen vorgeschlagen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das öffentlich-rechtliche Programmprofil erhalten bleibt, denn nur so können die Werbungtreibenden die derzeit nicht erreichbaren Zielgruppen über ihre Produkte und Dienstleistungen informieren.
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