OWM - Organisation Werbungtreibende im Markenverband

Organisation Werbungtreibende im Markenverband

Stand: 09.09.2010
URL: http://www.owm.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilungen_detail.php?id=101

Werbung und Mediaeinkauf und -planung müssen von den Markeninhabern gesteuert werden. Der Schwanz darf hier nicht mit dem Hund wackeln - dafür ist die OWM die ideale Interessengemeinschaft.”
Axel Dahm, Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG

Mitglied werden und Vorteile nutzen

Die OWM ist nur so schlag- kräftig wie ihre Mitglieder.

Mitglied werden

Berlin, 23.12.2009

Pressemitteilung OWM - Gerichtsurteil Aegis./.Danone

Berlin, den 23.12.2009. Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) begrüßt das heute ergangene Urteil des Oberlandesgerichts München im Berufungsverfahren zwischen der Mediaagenturgruppe Aegis Media und dem Unternehmen Danone. Nach diesem Urteil muss die Mediaagentur Carat dem Unternehmen Danone die während der Betreuungszeit in den Jahren 2003 bis 2005 von TV-Vermarktern erhaltenen Rückvergütungen offenlegen. Diese Pflicht zur Auskunft umfasst auch die mit Carat verbundenen Unternehmen wie etwa die Einkaufsgesellschaft der Agenturgruppe Aegis Media Central Services. Die Auskunftspflicht umfasst laut Gericht u.a. Naturalrabatte und Freispots, Agenturrückvergütungen und Kickbackzahlungen sowie sonstige Vergünstigungen, die nicht ausschließlich kundenbezogen gewährt wurden. Im Wesentlichen wird hiermit das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Eine Revision wurde ausdrücklich nicht zugelassen.
Für die Werbung treibenden Unternehmen in Deutschland ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Mediageschäft. Hierzu der OWMVorsitzende Uwe Becker: "Erstmals hat ein Gericht damit das Recht des Kunden bestätigt, Einsicht in die Agenturrückvergütungen nehmen zu können. Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich und gratulieren unserem Mitgliedsunternehmen Danone."
Die OWM als der Verband der Werbungtreibenden in Deutschland fordert eine umfassende Transparenz in der bi-lateralen Geschäftsbeziehung zwischen Agenturen und Werbungtreibenden seit Jahren. OWM-Geschäftsführer Joachim Schütz: "Nach Auffassung der OWM gehören alle
von der Mediaagentur erzielten Rabatte und sonstigen Vergünstigungen einzig den Kunden, mit deren Geld diese erwirtschaftet wurden. Hierzu gehören auch sogenannte Agenturrückvergütungen. Die Kunden entscheiden dann, wie mit diesen Rabatten und Rückvergütungen zu verfahren ist."
Mit einem Vertragsmuster für die Zusammenarbeit mit Mediaagenturen und Workshops unterstützt die OWM ihre Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung für mehr Transparenz im Mediageschäft.

Wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Mediageschäft

Mitglieder Login

Ansprechpartner

Angelika Eichenauer
Sekretariat GF OWM

Unter den Linden 42
10117 Berlin

Tel:  work +49 (0)30. 20 61 68 - 27
Fax: fax +49 (0)30. 20 61 68 - 727

© OWM 2007 - 2010 / Organisation Werbungtreibende im Markenverband